UR - UmsatzsteuerRundschau Zeitschrift für die gesamte Umsatzsteuerpraxis

UR - UmsatzsteuerRundschau

Mit der UR sind Sie lückenlos informiert. In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren fundiert und kritisch aktuelle umsatzsteuerrechtliche Themen. Vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge wirken auf die Rechtsentwicklung ein.

  • Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul UR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0341-8669

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Beschreibung

In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren aktuelle umsatzsteuerrechtliche Probleme fundiert und kritisch, vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge und Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis wirken auf die Rechtsentwicklung ein. Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen werden – redaktionell aufbereitet – im Volltext dokumentiert. Der inhaltliche Zugang zu Urteilsgründen wird durch Anmerkungen erleichtert.

Das finden Sie alle 2 Wochen in der Umsatzsteuer-Rundschau:

  • Wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Aufsätze namhafter Autoren sowie kritische meinungsbildende Diskussionen aktueller Gesetzgebungsvorhaben

  • Einmal monatlich Umsatzsteuerfälle aus der Praxis mit konkreten Gestaltungstipps

  • Dokumentation von Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen – redaktionell aufbereitet – im Volltext

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Beziehern der UR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul UR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der Umsatzsteuer-Rundschau seit 1980

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.

Aktuelles Heft

Heft 11/2025

Aufsätze

Oldiges, Matthias / Jansen, Fabian, Gesundheits-Apps und digitale Arztpraxen: Umsatzsteuerrechtliche Fallstricke und Lösungsvorschläge, UR 2025, 401-406

Start-Ups entwickeln in immer mehr Bereichen digitale Geschäftsmodelle. So entstehen auch im Bereich der medizinischen Dienstleistungen immer mehr Gesundheits-Apps und digitale Arztpraxen. Dabei stoßen diese häufig auf umsatzsteuerrechtliche Probleme, die in Betriebsprüfungen zu hohen Nachforderungen führen können. Der Beitrag veranschaulicht die umsatzsteuerrechtlichen Fallstricke anhand von Fallgruppen und Praxisbeispielen. Ein besonderes Augenmerk gilt den Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 14 UStG.

Praxisforum Umsatzsteuer

Nieskens, Hans, Die der Umsatzsteuer unterliegende Leistung als weitere Voraussetzung für den Direktanspruch – eine Kompatibilitätsprüfung zwischen dem EuGH-Urteil in der Rs. Greentech und dem Beschluss des BFH v. 5.12.2024 – V R 11/23, UR 2025, 407-410

Unionsrechtlich ist bisher noch nicht eindeutig geklärt, ob der sog. Direktanspruch stets eine – abgesehen vom unzutreffenden Steuerausweis – der Umsatzsteuer unterliegende Leistung (bei ansonsten ordnungsgemäßer Rechnung) an den Rechnungsempfänger voraussetzt. Der BFH hat sich jetzt mit seinem Beschluss v. 5.12.2024 – V R 11/23 eindeutig hierzu positioniert und den Direktanspruch als einen auf Art. 168 MwStSystRL beruhenden Ausgleichsanspruch definiert. Der nachfolgende Beitrag versucht eine Antwort auf die Frage zu geben, wie sich die Aussagen des BFH mit den Feststellungen des EuGH in der Rs. Greentech vereinbaren lassen.

Diskussionsbeiträge

Kemper, Martin, Die Umsatzbesteuerung der Prostitution – Bestehen die bisher geltenden Kriterien zu den Anforderungen an den “Gesamtumsatz“ eines Bordellbetriebs fort?, UR 2025, 411-417

Eine vollständige und rechtlich zutreffende Umsatzbesteuerung der Prostitutionsumsätze war immer schon schwierig und das wird wohl auch so bleiben. Dies findet seinen Grund nicht nur darin, dass manche Betreiber dieser “bargeldintensiven Betriebe“ und manche Prostituierten ihre Umsätze unzutreffend gegenüber den Finanzbehörden erklären, sondern auch in rechtlichen Fragen, die vor allem damit zusammenhängen, dass in der Rotlichtbranche oft “Leistungsbündel“ verschiedener Beteiligter erbracht werden. Dass lässt zwangsläufig die Frage aufkommen, wer denn der Steuerschuldner welcher Leistung ist. Eine jüngere Entscheidung des BGH (1 StR 475/21) in einem Steuerstrafverfahren gegen die Betreiber eines Bordells ließ dabei die Frage aufkommen, ob die dieser Entscheidung vorhergehende – in umsatzsteuerrechtlicher Sichtweise wohl etablierte – Rechtsprechung des BFH aufrechterhalten bleiben konnte. Auf eine vom FG München (5 K 1966/19) zugelassene Revision hin hatte der BFH nun die Möglichkeit, sich zu einer möglichen Divergenz zur Rechtsprechung des BGH zu äußern. Dies ist aber nur zu einem Teil erfolgt, denn nach einem abweisenden Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz (XI S 19/23) hatte der dortige Kläger seine Revision zurückgenommen; damit war das Revisionsverfahren ohne eine Hauptsacheentscheidung beendet. Dem genannten AdV-Beschluss ist dabei aber jedenfalls zu entnehmen, dass der BFH allgemein keine Abweichung in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte sieht. Im Folgenden soll nun ein Blick darauf geworfen werden, welche Rechtslage aktuell gilt, insbesondere, ob nun von anderen Kriterien bei der Feststellung des möglichen “Gesamtumsatzes“ eines Rotlichtbetriebs auszugehen ist.

Rechtsprechung

Vorsteuerabzug

BFH v. 5.12.2024 - V R 11/23, Reemtsma-Direktanspruch, UR 2025, 417-426

Land- und Forstwirtschaft

BFH v. 19.12.2024 - V R 18/22, Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Ersatzaufforstung, UR 2025, 427-430

Differenzbesteuerung

BFH v. 11.12.2024 - XI R 9/23, Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Recht zum Vorsteuerabzug am Liefergegenstand, UR 2025, 430-433

Verwaltungsentscheidungen

Unternehmer, Unternehmen

Bay. LfSt v. 26.2.2025 - S 7107.2.1 - 23/26 St33, Unternehmereigenschaft von Landratsämtern sowie weitere umsatzsteuerliche Problemstellungen, UR 2025, 433-438

Juristische Personen des öffentlichen Rechts

FinMin. Mecklenburg-Vorpommern v. 16.4.2025 - S 7107 - 00000 - 2018/009 - 053, S 7000 - 00000 - 2019/0004 - 023, Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder, UR 2025, 438-439

Steuerbefreiungen

OFD Frankfurt v. 22.4.2025 - S 7179 A - 00076 - 0357 - St 1 - St 16, Verfahren zur Erteilung einer Bescheinigung (§ 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG – Zuständigkeiten), UR 2025, 439

Vorsteuerabzug

Bay. LfSt v. 2.4.2025 - S 7300.2.1 - 228/10 St33, Steuerrechtliche Behandlung sog. Familiengenossenschaften – Aufwendungen zur Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder, UR 2025, 439-440

Steuerberechnung

BMF v. 1.4.2025 - III C 3 - S 7329/00014/007/038, Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat März 2025, UR 2025, 440

Autoren und Redaktion

Herausgegeben in Verbindung mit dem UmsatzsteuerForum e.V.
Fachbeirat:  RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens · Prof. Dr. Markus Achatz · Prof. Dr. Joachim Englisch · PräsLfSt Dipl.-Fw. Stephan Filtzinger · Richter am FG Dr. Martin Kemper · RA/FAStR/WP/StB Dirk Rose · RAin Regine Schluckebier · StB Dipl.-Fw. M.B.L. Jürgen Scholz · RiBFH Andreas Treiber · MinDirig. a.D. Werner Widmann

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