Heft 21 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 21, Erscheinungstermin: 05. November 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsatz

  • Ludäscher, Dieter / Berg, Andreas, Umsatzsteuer-Anwendungserlass versus Umsatzsteuergesetz, UR 2016, 813-821
    Mit BMF-Schreiben vom 15.12.2015 (BMF, Schr. v. 15.12.2015 – III C 3 - S 7015/15/10003 – DOK 2015/1045194, BStBl. I 2015, 1067 = UR 2016, 115) gab das Bundesfinanzministerium bekannt, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 10.12.2014 (BMF, Schr. v. 10.2.2014 – IV D 3 - S 7015/14/10001 – DOK 2014/1073025, BStBl. I 2014, 1622) ergangene Rechtsprechung berücksichtige, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden sei. Außerdem enthalte der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssten. Somit könne er ohne Anwendungsregelung geändert werden. Das BMF-Schreiben v. 15.12.2015 gibt Anlass zur genaueren Betrachtung, ob der Umsatzsteuer-Anwendungserlass anstatt eines Flickwerkes eher einer grundlegenden Überarbeitung bedürfte. Der nachfolgende Beitrag soll an ausgewählten Themen, bei denen kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird, aufzeigen, dass das Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht mehr dem Anspruch gerecht wird, dass auf seiner Grundlage Sachverhalte zweifelsfrei entschieden werden können. Das Umsatzsteuergesetz wird zumindest in einzelnen Bereichen durch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass verdrängt. Als Instrumentarium der Umsatzsteuerrechtspflege entwickelt der Umsatzsteuer-Anwendungserlass Gesetzescharakter und ersetzt somit das UStG. Dadurch drängt sich die provokante Frage auf, ob es sich beim UStG nur um einen Vorschlag handelt, auf den in letzter Konsequenz verzichtet werden kann. Denn einfacher dürfte es sein, die Umsatzsteuerrechtspflege auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL), dessen Durchführungsverordnung (VO [EU] Nr. 282/2011 – MwSt-DVO) und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass als Hilfestellung zu stützen.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Nieskens, Hans, Diskussionsspalte und Praxisforum ab 1.1.2017 mit neuer Schriftleitung, UR 2016, 821
  • Englisch, Joachim, Unionsrecht und Organschaft, UR 2016, 822-840
    Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft sieht sich seit einigen Jahren in verstärktem Maße Zweifeln hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Unionsrecht ausgesetzt. Angefacht wurde die dahingehende Diskussion vor allem durch eine Serie von Entscheidungen des EuGH. Deren Implikationen für das deutsche Recht der umsatzsteuerlichen Organschaft sind nach wie vor nicht befriedigend geklärt, nicht zuletzt auch weil die beiden für die Umsatzsteuer zuständigen Senate des BFH in einigen zentralen Punkten zu divergierenden Einschätzungen gelangt sind. Vor diesem Hintergrund unternimmt der vorliegende Beitrag eine kritische Bestandsaufnahme von Rechtsprechung und Literatur, um die unionsrechtlichen Vorgaben für die umsatzsteuerliche Organschaft de lege lata und de lege ferenda herauszuarbeiten.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 15.9.2016 - Rs. C-400/15, Nur eine private (unternehmensfremde), nicht aber eine nicht wirtschaftliche nicht unternehmensfremde Verwendung ist vorsteuerabzugsschädlich, UR 2016, 840-846
  • BFH v. 10.8.2016 - XI R 31/09, Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden, UR 2016, 846-856
  • EuGH v. 21.6.2016 - Rs. C-393/15, Vorsteuerabzug im Mitgliedstaat der Registrierung anstatt Vorsteuervergütung trotz geringfügiger Ausgangsumsätze, UR 2016, 856-857
  • EuGH v. 30.6.2016 - Rs. C-55/16, Keine allgemeine Nachweispflicht des Vorsteuererstattungsantragstellers über die Entrichtung der Mehrwertsteuer durch den Leistungserbringer, UR 2016, 857-858

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuer beim Verkauf von Taxikonzessionen – Abgrenzung einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen von einer steuerbaren Lieferung, UR 2016, 858-859
  • Überlassung von Veranstaltungs-Trucks, UR 2016, 859
  • Umsatzsteuerliche Behandlung der Einlagensicherung, UR 2016, 859
  • Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr, UR 2016, 860
  • Überlassung von Kaffeeautomaten im Zusammenhang mit der Lieferung von Kaffeebohnen und -pulver, UR 2016, 860
  • Umsatzbesteuerung der Pferderennvereine, UR 2016, 860

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 27.10.2016 14:27