Heft 16 / 2016

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 16, Erscheinungstermin: 20. August 2016) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsatz

  • Tauser, Kian, Umsatzsteuerrechtliche Strukturierung der Verwaltung von Investmentvermögen (Sondervermögen und Investment-KG), beispielsweise bei Immobilien-, Infrastruktur- und Private Equity Fonds, UR 2016, 617-628
    Durch die Überführung weiter Teile kollektiver Vermögensanlagen in die Regulation nach dem Kapitalanlagegesetzbuch betrifft die Frage nach der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verwaltungsdienstleistungen für Investmentvermögen ein hohes Anlagevolumen in Fonds verschiedener Vermögenswerte (z.B. Immobilien, außerbörsliches Eigenkapital, Infrastruktur) und damit wirtschaftlich eine Vielzahl von Investoren.Für Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Befreiung von Verwaltungsdienstleistungen, insbesondere bei Auslagerungen, Ende 2015 erheblich modifiziert (Abschn. 4.8.13 UStAE n.F.). Kapitalverwaltungsgesellschaften sollten mit Blick auf die umsatzsteuerrechtlich zutreffende Verwaltung der Investmentfonds und zur Vermeidung späterer Betriebsprüfungsrisiken die Erbringung und den Einkauf von Verwaltungsdienstleistungen strukturell überprüfen.Zudem hat der EuGH am 9.12.2015 in der Rechtssache Fiscale Eenheid X entschieden. Für Investment-Aktiengesellschaften und -Kommanditgesellschaften ist meines Erachtens eine Konsequenz des EuGH-Urteils, dass deren Verwaltung künftig in demselben Umfang wie diejenige von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes umsatzsteuerbefreit erfolgt. Die derzeit noch enger gefasste Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist meines Erachtens insoweit unionsrechtswidrig. Finanzverwaltung und Gesetzgeber haben dies erkannt und streben im Rahmen des Investmentsteuerreformgesetzes eine Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG an. Kapitalverwaltungsgesellschaften als externe Verwalter von Investment-Aktiengesellschaften und -Kommanditgesellschaften sollten prüfen, ob gegebenenfalls gegen die umsatzsteuerpflichtige Behandlung von Verwaltungsdienstleistungen in bisherigen Veranlagungszeiträumen vorzugehen ist.Nachstehend sind die Umsatzbesteuerung von Verwaltungsdienstleistungen bei Investmentvermögen nach Auffassung der Finanzverwaltung und erforderliche Korrekturen nach EuGH sowie die Neufassung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG durch das Investmentsteuerreformgesetz im Überblick zusammengefasst (siehe nachstehend unter I). Im Anschluss sind Folgerungen für die Strukturierung von Verwaltungsdienstleistungen, einschließlich Auslagerung, für Sondervermögen (unter II) und Investment-Kommanditgesellschaften (unter III) dargestellt.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Liebgott, Wendelin, Es könnte alles so einfach sein ..., UR 2016, 628-631
    Der Binnenmarkt macht es möglich. Selbst für Mittelständler und Handwerksbetriebe im grenznahen Raum sind grenzüberschreitende Betätigungen nichts Ungewöhnliches mehr. Auch Reihengeschäfte gehören zur täglichen Praxis. Der steuerrechtliche Berater ist hier gefordert, dem Mandanten eine Handreichung zu geben, mittels deren er solche Geschäfte erkennen und zumindest die Standardfälle selbständig abwickeln kann. Manchmal kommen aber Geschäftsabläufe zustande, die Mandanten wie Berater gleichermaßen ins Grübeln bringen.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 22.6.2016 - Rs. C-11/15, Keine entgeltliche öffentliche Rundfunkdienstleistung bei Finanzierung durch eine gesetzlich vorgesehene obligatorische Gebühr, UR 2016, 632-634
  • EuGH v. 28.7.2016 - Rs. C-543/14, Mehrwertsteuerpflichtigkeit der Dienstleistungen von Rechtsanwälten im Rahmen und außerhalb der Prozesskostenhilfe, UR 2016, 634-643
  • BFH v. 6.4.2016 - V R 12/15, Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften, UR 2016, 643-646
  • EuGH v. 22.6.2016 - Rs. C-267/15, Vorsteuerabzug bei Veräußerung eines vom Steuerpflichtigen errichteten Gebäudes zu einem unter den Baukosten liegenden Preis, UR 2016, 646-650

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juli 2016, UR 2016, 650-651
  • Bundeseinheitliche Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 B, UR 2016, 651
  • Aufteilung des Reiseerlöses bei Reiseleistungen, UR 2016, 651-652

Literatur

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.08.2016 10:44