Heft 19 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 19, Erscheinungstermin: 5. Oktober 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Tehler, Hermann-Josef, Vertrauensschutz für den Bauhandwerker bei Bauträgergeschäften?, UR 2015, 729-732

Durch Gesetz vom 25.7.2014 wurde § 27 Abs. 19 UStG mit Wirkung vom 31.7.2014 in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Nach bisheriger Auffassung der Verwaltung war bei Bauträgergeschäften der Bauträger nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 i.V.m. § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG als Leistungsempfänger bei entsprechenden Verträgen Steuerschuldner. Mit Urteil vom 22.8.2013 verwarf der BFH die Auffassung der Verwaltung. Da die Bauträger die Erstattung der von ihnen entrichteten Umsatzsteuer vom Finanzamt fordern, soll mit der Neuregelung nunmehr rückwirkend der leistende Bauhandwerker Steuerschuldner sein. Durch § 27 Abs. 19 UStG wird die Anwendung der Vertrauensschutzregelung des § 176 AO auf diese Fälle außer Kraft gesetzt. Der nachfolgende Beitrag untersucht, ob die Neuregelung im Widerspruch steht zu den unionsrechtlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

Reiß, Wolfram, Innergemeinschaftliches Reihengeschäft, UR 2015, 733-757

Der XI. Senat hat sich in zwei 2015 ergangenen Urteilen grundsätzlich mit der Frage auseinandergesetzt, welche der Lieferungen bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft die zu befreiende innergemeinschaftliche Lieferung ist. Der XI. Senat folgt dabei weitgehend nicht der von der Finanzverwaltung in Abschn. 3.14 UStAE vertretenen Auffassung und grenzt sich auch von der vom V. Senat vertretenen Auffassung ab, wonach es maßgeblich darauf ankommen soll, welche Absichten der Erwerber hat und dem Veräußerer mitteilt. Stattdessen stellt der XI. Senat maßgeblich darauf ab, wann nach dem objektiv verwirklichten Sachverhalt die Verfügungsmacht auf die Erwerber übertragen worden ist und wo sich der Liefergegenstand zu diesem Zeitpunkt befunden hat. Ausgehend von diesen Urteilen setzt sich der Beitrag umfassend mit der Frage auseinander, welche der Lieferungen bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft die zu befreiende innergemeinschaftliche Lieferung ist, und geht auch der Frage nach, ob eine klarstellende gesetzliche Neuregelung geboten erscheint.

Rechtsprechung

  • FG Münster v. 12.8.2015 - 15 V 2153/15 U, Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Suspendierung des Vertrauensschutzes durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes mit möglicher echter Rückwirkung, UR 2015, 758-762
  • BFH v. 15.4.2015 - V R 46/13, Vorsteuerabzug eines Generalmieters und steuerfreie Entschädigung für die Ablösung einer Mietgarantie, UR 2015, 762-767

Verwaltungsentscheidungen

Behandlung des Bestelleintritts in Leasingfällen; Änderung des Abschn. 3.5 UStAE, UR 2015, 767

Umsätze von Tanzschulen – insbesondere aus Kursen “Welttanzprogramm“ und “Medaillentanzen“, UR 2015, 767-769

Ermäßigter Steuersatz für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller, UR 2015, 769

Saunaleistungen in Schwimmbädern – Auswirkungen aufgrund der Änderung des Anwendungsbereiches des ermäßigten Steuersatzes bei Saunaleistungen, UR 2015, 769-770

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat August 2015, UR 2015, 770-771

Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung auf Umsätze an Nichtlandwirte; Konsequenzen aus BFH, Urt. v. 10.9.2014 – XI R 33/13, BStBl. I 2015, 720 = UR 2015, 318; BFH, Urt. v. 21.1.2015 – XI R 13/13, BStBl. I 2015, 730 = UR 2015, 314, UR 2015, 771-772

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 28.09.2015 15:21