Heft 10 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 10, Erscheinungstermin: 20. Mai 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Sterzinger, Christian, Ermäßigter Steuersatz für Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen, UR 2014, 381-388
    Werkstätten für behinderte Menschen führen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation und der Eingliederungshilfe durch, um behinderten Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dabei soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der dort beschäftigten Menschen erhalten, entwickelt, erhöht oder wiedergewonnen und gleichzeitig auf deren Persönlichkeitsentwicklung Einfluss genommen werden. Entsprechendes gilt für schwerbehinderte Menschen in Integrationsprojekten.Solche Betriebe werden einerseits durch öffentliche Direktsubventionen, aber auch indirekt durch steuerliche Vergünstigungen gefördert. Da es sich um gesetzlich definierte Zweckbetriebe i.S.d. § 68 Nr. 3 Buchst. a oder b AO handelt, kann der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG zur Anwendung kommen.Gleichzeitig sind diese Werkstätten und Integrationsprojekte aber auch nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen, und den dort Beschäftigten im Arbeitsbereich ist ein Entgelt zu zahlen. Die Einrichtungen liefern Waren an gewerbliche und private Kunden und/oder erbringen Dienstleistungen und treten daher in Konkurrenz zu Unternehmen, die entsprechende Umsätze zum Regelsteuersatz ausführen.Der nachstehende Beitrag erläutert vor dem Hintergrund dieses Spannungsverhältnisses, unter welchen Voraussetzungen der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt. Abweichend vom Gemeinschaftsrecht beinhaltet § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG eine komplizierte Verschachtelung von Umsatzsteuergesetz, Abgabenordnung und Sozialrecht mit vielen Ausnahmen und Rückausnahmen im Einzelfall.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Liebgott, Wendelin, Schlussrechnung über Bauleistungen an Bauträger im Lichte des BMF-Schreibens vom 5.2.2014, UR 2014, 389-391
    Größere Bauvorhaben erstrecken sich regelmäßig über längere Zeiträume. Der Bauleister tritt dabei mit Material und Arbeitsleistung in Vorlage. Dafür fordert und erhält er während der Bauphase Abschlagszahlungen. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ist seine Leistung erst mit Fertigstellung und Übergabe seines Werkes erbracht (Abschn. 13.2 Abs. 1 Nr. 1 UStAE). Für ihre umsatzsteuerrechtliche Beurteilung maßgebend ist die in diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage. Die Abschlagszahlungen wurden dagegen nach der im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Rechtslage der Umsatzsteuer unterworfen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG). Schwierigkeiten können auftreten, wenn sich die Rechtslage inzwischen geändert hat; dies beleuchtet der folgende Beitrag.

Rechtsprechung

  • BFH v. 29.1.2014 - XI R 4/12, Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine, UR 2014, 392-398
  • EuGH v. 18.7.2013 - Rs. C-124/12, Recht auf Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen für das von einem Dritten gestellte Personal, UR 2014, 398-404
  • EuGH v. 18.7.2013 - Rs. C-210/11 und C-211/11, Recht auf Vorsteuerabzug für die juristischen Personen gehörenden und zum Teil ihren Geschäftsführern für deren privaten Bedarf zur Verfügung gestellten Investitionsgüter – keine Berücksichtigung eines im Rahmen der Einkommensteuer geldwerten Vorteils, UR 2014, 404-409
  • EuGH v. 6.2.2014 - Rs. C-323/12, Unmittelbares Berufen eines in einem Mitgliedstaat ansässigen steuerpflichtigen Lieferers von Elektrizität an einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen steuerpflichtigen Wiederverkäufer auf die 8. EG-Richtlinie zur Vorsteuererstattung trotz Bestellung eines Steuervertreters, UR 2014, 409-413

Verwaltungsentscheidungen

  • Begriff des Gemeinschaftsgebiets, UR 2014, 414
  • Ort von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (insbesondere Windparks), UR 2014, 414-415
  • Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt – Lieferungen von Luftfahrzeugen und von Wasserfahrzeugen, UR 2014, 415
  • Vorsteuerabzug aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens – BFH, Urt. v. 24.4.2013 – XI R 25/10, BStBl. II 2014, 346 = UR 2014, 64, UR 2014, 415-416

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2014, 416

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 15.05.2014 10:08