Heft 4 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 4, Erscheinungstermin: 20. Februar 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Sterzinger, Christian, Notwendige Einbeziehung von Nichtsteuerpflichtigen in einen Organkreis, UR 2014, 133-140
    Die in Art. 11 MwStSystRL geregelte Mehrwertsteuergruppe bildet den gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund für die umsatzsteuerrechtliche Organschaft i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. Die Mitgliedstaaten können im Inland ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als eine Mehrwertsteuergruppe und damit einen Steuerpflichtigen behandeln. Verschiedene Mitgliedstaaten haben – im Gegensatz zu Deutschland – auf dieser gemeinschaftsrechtlichen Grundlage solche Regelungen erlassen, wonach auch Nichtunternehmer und nichtunternehmerische Bereiche Mitglieder oder Bestandteile einer solchen Mehrwertsteuergruppe sein können. In mehreren von der EU-Kommission gegen diese Mitgliedstaaten deswegen eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren hat der EuGH 2013 festgestellt, dass der Kreis einer Mehrwertsteuergruppe nicht auf Personen mit bestimmten Merkmalen beschränkt ist und deswegen auch Nichtsteuerpflichtige (Nichtunternehmer) einbezogen werden können. Der nachfolgende Beitrag geht der Frage nach, welche Folgen sich daraus für die deutsche Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergeben, wonach Organträger und Organgesellschaft nur solche Personen sein können, die die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft erfüllen. Darüber hinaus wird untersucht, ob sich Nichtunternehmer unmittelbar auf Art. 11 MwStSystRL berufen können, wenn sie die positiven Folgen einer Organschaft für sich in Anspruch nehmen wollen, und welche umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich aus einer Einbeziehung von Nichtunternehmern in den Organkreis ergeben.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Liebgott, Wendelin, Besonderheiten und Fragen zur Umsatzsteuer im Insolvenzplanverfahren, UR 2014, 141-146
    Durch eine Reihe von Urteilen des BFH (BFH, Urt. v. 29.1.2009 – V R 64/07, BStBl. II 2009, 682 = UR 2009, 388 = NZI 2009, 447 m. Anm. de Weerth; BFH, Urt. v. 22.10.2009 – V R 14/08, BStBl. II 2011, 988 = UR 2010, 268 = NZI 2010, 271 m. Anm. de Weerth; BFH, Urt. v. 9.12.2010 – V R 22/10, BStBl. II 2011, 996 = UR 2011, 551 m. Anm. Widmann) hat sich die Behandlung der Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren über das Vermögen des leistenden Unternehmers recht grundlegend geändert. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 9.12.2011 (BMF, Schr. v. 9.12.2011 – IV D 2 - S 7330/09/10001:001 – DOK 2011/0992053, BStBl. I 2011, 1273 = UR 2012, 75) die neue Vorgehensweise für Insolvenzverfahren übernommen, die nach dem 31.12.2011 eröffnet werden. Von den Insolvenzverwaltern als “Wiedereinführung des Fiskusprivilegs“ kritisiert (NWB-Eilnachricht Nr. 5997 vom 27.4.2011), wird nach Ansicht des BFH das Steuerrecht mit dem Insolvenzrecht durch die Urteile verzahnt, was der Gesetzgeber versäumt habe. Die Insolvenzmasse werde nicht zugunsten des Fiskus geschmälert, sondern ihre ungerechtfertigte Bereicherung zu Lasten des Fiskus und damit letztlich des Steuerzahlers werde verhindert, und der Fiskus werde den anderen Insolvenzgläubigern gegenüber gleichgestellt (Schuster, Die neuere BFH-Rechtsprechung zur Steuer in der Insolvenz – Fiskusprivileg versus Gläubigergleichbehandlung, DStR 2013, 1509). Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die neue Rechtssicht im Insolvenzverfahren und versucht, die Konsequenzen aufzuzeigen, die sich daraus insbesondere für die Beendigung eines Insolvenzplanverfahrens ergeben.

Verwaltungsentscheidungen

  • Umgang mit den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses, UR 2014, 146

Rechtsprechung

  • BFH v. 24.10.2013 - V R 17/13, Verhältnis nationales Recht und Unionsrecht – Anwendungsvorrang, UR 2014, 147-149
  • BFH v. 11.4.2013 - V R 28/12, Steuersatz beim Partyservice – Gestaltungsmissbrauch im Umsatzsteuerrecht, UR 2014, 149-152
  • BFH v. 24.10.2013 - V R 14/12, Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei Steuersatzermäßigung – Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des Regelsteuersatzes auf die Lieferung von Beatmungsmasken, UR 2014, 152-154
  • BFH v. 11.4.2013 - V R 29/10, Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerleistungen beim Vorwurf der Auftragserlangung durch Bestechung potenzieller Auftraggeber – direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangsumsatz und Ausgangsumsatz, UR 2014, 154-157

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass; Änderungen zum 31.12.2013 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen), UR 2014, 157-166
  • Vorliegen einer Geschäftsveräußerung; Konsequenzen aus BFH, Urt. v. 19.12.2012 – XI R 38/10, BStBl. II 2013, 1053 = UR 2013, 494; EuGH, Urt. v. 30.5.2013 – Rs. C-651/11 – X BV, UR 2013, 582, UR 2014, 166-167
  • Pauschbeträge für Sachentnahme (Eigenverbrauch) 2014, UR 2014, 167-168
  • Kein Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten, UR 2014, 168

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 18.02.2014 16:45