Heft 1 / 2014

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 1, Erscheinungstermin: 05. Januar 2014) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Feil, Kathrin / Grundler, Veronika, Umsatzsteuerrechtliche Trennung der Entgelte bei einem pauschalen Gesamtverkaufspreis am Beispiel der Systemgastronomie, – Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 28.11.2013 – IV D 2 - S 7200/13/10004 –, UR 2014, 1-5
    Geben Unternehmer unterschiedlich zu besteuernde Leistungen zu einem pauschalen Gesamtverkaufspreis ab, so ist der einheitliche Preis zur zutreffenden Besteuerung der einzelnen Leistungen aufzuteilen. Dies kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn für die erbrachten Leistungen jeweils unterschiedliche Steuersätze oder teilweise Steuerbefreiungen gelten. In diesem Zusammenhang stellt sich damit die Frage, nach welchen Kriterien die Aufteilung des Gesamtverkaufspreises zu erfolgen hat. Der BFH (BFH, Beschl. v. 3.4.2013 – V B 125/12, BFHE 240, 447 = UR 2013, 429) hat hierzu bei Abgabe von sog. Sparmenüs (bestehend beispielsweise aus Burger, Pommes Frites und einer Apfelschorle) im Außer-Haus-Verkauf im Bereich der Systemgastronomie Stellung genommen. Nunmehr hat auch die Finanzverwaltung durch Veröffentlichung des BMF-Schreibens (BMF, Schr. v. 28.11.2013 – IV D 2 - S 7200/13/10004 – DOK 2013/1093635, UR 2014, 42; Feil, Handelsblatt online Steuerboard vom 3.12.2013) ihre Auffassung insbesondere mit Blick auf den BFH-Beschluss dargelegt.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Widmann, Werner, Geltung der EU-Grundrechte-Charta bei der Sanktion mehrwertsteuerlicher Verfehlungen, – Zum EuGH-Urteil vom 26.2.2013 – Rs. C-617/10 –, UR 2014, 5-8
    Die Frage, inwieweit die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Grundrechte zu beachten sind, wenn eine nationale Rechtsvorschrift in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, ist eine der Bruchstellen, die zwischen den nationalen Verfassungsrechten und dem Unionsrecht in der Rechtsprechung des EuGH programmiert zu sein scheinen. So verwundert es nicht, dass das Urteil des EuGH vom 26.2.2013 (EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 – Åklarage / Hans Åkerberg Fransson, UR 2014, 27 = NJW 2013, 1415) sofort europarechtliche Fragestellungen hervorgerufen hat (Weiß, EuZW 2013, 287; Rabe, NJW 2013, 1407; auch Ministerialrat a.D. Dr. Hartmut Hahn, Hagen, Vortrag vor der IFA-Regionalgruppe Rhein-Main-Neckar am 14.10.2013 in der Universität Heidelberg). Erstaunlicherweise gibt es zu dem Urteil, das immerhin die Sanktion einer Umsatzsteuerhinterziehung durch die schwedischen Steuerbehörden zum Ausgangsfall hatte, bisher – soweit ersichtlich – keine Wahrnehmung im umsatzsteuerrechtlichen Schrifttum.Der folgende Beitrag will damit einen Anfang machen.In der Presseerklärung des 1. Senats des BVerfG zu seinem Urteil vom 24.4.2013 zur Antiterrordatei (BVerfG, Urt. v. 24.4.2013 – 1 BvR 1215/07, NJW 2013, 1499; siehe dazu Rabe, Ediorial, NJW 21/2013) war zu lesen, der Senat gehe davon aus, dass das EuGH-Urteil vom 26.2.2013 keine grundsätzlichen Aussagen enthalte, sondern auf den Besonderheiten des Umsatzsteuerrechts beruhe. Das steht in einem nicht übersehbaren Widerspruch zu den Ausführungen des BVerfG im Urteil zur Grundrechtsprüfungskompetenz des EuGH.

Rechtsprechung

  • BFH v. 4.7.2013 - V R 8/10, Keine entgeltliche Factoring-Leistung beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen, UR 2014, 8-13
  • BFH v. 24.4.2013 - XI R 7/11, Zur umsatzsteuerrechtlichen Qualifizierung sog. Führungsleistungen einer Versicherung bei der offenen Mitversicherung – Abgrenzung zur sog. verdeckten Mitversicherung – keine Doppelbelastung mit Versicherungsteuer und Umsatzsteuer, UR 2014, 13-20
  • BFH v. 22.8.2013 - V R 18/12, Regelsteuersatz für die Zimmervermietung an eine Prostituierte, UR 2014, 21-22
  • BFH v. 28.8.2013 - XI R 4/11, Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus Rechnungen von Spielervermittlern, UR 2014, 22-27
  • EuGH v. 26.2.2013 - Rs. C-617/10, Keine Verletzung des Grundsatzes ne bis in idem bei Ahndung einer Nichtbeachtung von Erklärungspflichten im Bereich der Mehrwertsteuer durch eine steuerliche Sanktion und danach durch eine strafrechtliche Sanktion, UR 2014, 27-33

Verwaltungsentscheidungen

  • Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle, UR 2014, 33-37
  • Umsatzsteuerbefreiung für die der Reimplantation körpereigener Knorpelzellen dienenden Dienstleistungen – Veröffentlichung von BFH, Urt. v. 29.6.2011 – XI R 52/07, BStBl. II 2013, 971 = UR 2011, 818 m. Anm. Marchal/Wagner (vorgehend EuGH, Urt. v. 18.11.2010 – Rs. C-156/09 – Verigen Transplantation Service International, EuGHE 2010, I-11733 = UR 2011, 215 m. Anm. Jansen), UR 2014, 37-38
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der rechtlichen Betreuung; BFH, Urt. v. 17.2.2009 – XI R 67/06, BStBl. II 2013, 967 = UR 2009, 352; BFH, Urt. v. 25.4.2013 – V R 7/11, BStBl. II 2013, 976 = UR 2013, 863, UR 2014, 38-41
  • Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, UR 2014, 42
  • Trennung der Entgelte bei Abgabe mehrerer unterschiedlich zu besteuernder Leistungen zu einem pauschalen Gesamtverkaufspreis, UR 2014, 42-43
  • Steuersatz bei Hochzeits- und Portraitfotografie, UR 2014, 43-44

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2014, 44

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 20.12.2013 13:35