Heft 21 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 21, Erscheinungstermin: 05. November 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Philipowski, Rüdiger, Fortbildungsleistungen freiberuflich tätiger Dozenten, – Steuerfrei, aber unter welchen Voraussetzungen? –, UR 2013, 817-823
    Für viele Berufe ist eine solide Grundausbildung nötig, aber auf Dauer nicht ausreichend. Das beruht auf der enormen Entwicklung der Naturwissenschaften und der Technik sowie auf den rasanten Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse. Spätestens zehn Jahre nach einem Hochschulexamen sind 50 % des für das Examen erforderlichen Wissens Makulatur. Wer als Arbeitnehmer oder als Selbständiger seine Berufschancen erhalten und verbessern will, muss sich fortbilden, vielfach in Form einer organisierten berufsbegleitenden Weiterbildung. Der Zugang zur Fortbildung soll aber nicht durch umsatzsteuerliche Belastungen erschwert werden.Das hat der Unionsgesetzgeber schon in den 1970er Jahren erkannt. In einer ersten Vorschrift befreite er Fortbildungsmaßnahmen bestimmter Einrichtungen und in einer zweiten Vorschrift Fortbildungsleistungen freiberuflich tätiger Dozenten. Diese zweite Vorschrift wurde vom deutschen Gesetzgeber bis heute nicht korrekt in nationales Recht transformiert. Ein Dozent kann sich aber unmittelbar auf die unionsrechtliche Norm berufen. Denn sie ist inhaltlich unbedingt und hinreichend genau. Manchmal wird sie jedoch unrichtig ausgelegt. Das zeigt sich überdeutlich an einem neuen Urteil des FG Köln (FG Köln, Urt. v. 3.7.2013 – 5 K 2618/09, rkr., UR 2013, 831). Zur Klärung der Rechtslage hätte der EuGH angerufen werden müssen.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Nieskens, Hans, Dauerbrenner innergemeinschaftliche Reihengeschäfte – oder wie geht es weiter?, UR 2013, 823-830
    Die umsatzsteuerrechtlich zutreffende und zugleich praxistaugliche Behandlung der Reihengeschäfte ist seit Einführung des umsatzsteuerlichen Binnenmarkts ein stetiges, gleichwohl unerreichbares Petitum der Praxis. Die durch die fehlenden unionsrechtlichen (besonderen) Regelungen zum Reihengeschäft ausgelösten Verwerfungen schienen durch die Rechtsprechung des BFH, V. Senat, mit seinem Urteil v. 11.8.2011 (BFH, Urt. v. 11.8.2011 – V R 3/10, UR 2011, 909) zumindest abgemildert zu sein. Der BFH ermöglichte mit seiner Sichtweise eine Interpretation der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 16.12.2010 – Rs. C-430/09 – Euro Tyre Holding BV, EuGHE 2010, I-13335 = UR 2011, 176), die für den kritischen Anwendungsfall – der in der Mitte stehende Unternehmer ist für den Transport in der Reihe verantwortlich – einen gangbaren Weg eröffnete. Hiervon ist der XI. Senat des BFH (BFH, Urt. v. 28.5.2013 – XI R 11/09, UR 2013, 756) jetzt ausdrücklich wieder abgerückt. Der nachfolgende Beitrag gibt zunächst einen Überblick über den gegenwärtigen Rechtsprechungsstand, setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung des XI. Senats auseinander und formuliert einen eigenen Lösungsvorschlag. Anhand eines aus dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass stammenden Beispiels werden die verschiedenen Lösungsansätze – Verwaltung, BFH, V. und XI. Senat, sowie der eigene Lösungsvorschlag – gegeneinander abgegrenzt.

Rechtsprechung

  • FG Köln v. 3.7.2013 - 5 K 2618/09, Keine Steuerbefreiung der Vortragsleistung eines Referenten bei einer im Rahmen von einer dritten Einrichtung angebotenen Fortbildungsveranstaltung, UR 2013, 831-835
  • EuGH v. 26.9.2013 - Rs. C-189/11, Unionsrechtswidrige Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros – Begriffe “Reisender“ und “Kunde“, UR 2013, 835-845

Verwaltungsentscheidungen

  • Behandlung von Zahlungen der Hersteller/Händler an Autobanken und sonstige Finanzierungsinstitute im Rahmen von Finanzierungs- bzw. Leasinggeschäften sowie üblichen Konsumentenkreditgeschäften, UR 2013, 846-847
  • Ermäßigter Steuersatz für die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie aus dem Fährverkehr, UR 2013, 847
  • Änderungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz), UR 2013, 847-851
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat September 2013, UR 2013, 851-852
  • Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2014, UR 2013, 852

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2013, 852

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 30.10.2013 15:05