Heft 16 / 2013

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 16, Erscheinungstermin: 20. August 2013) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Nosky, Jürgen, Gestaltungsspielräume im Zusammenhang mit einer Geschäftsveräußerung im Ganzen, UR 2013, 605-608
    Die neuere Rechtsprechung zur “Geschäftsveräußerung im Ganzen” nach § 1 Abs. 1a UStG hat dazu geführt, dass das Rechtsinstitut deutlich flexibler geworden ist. Erwartungsgemäß hat die höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden, dass sich z.B. bei der Veräußerung von Betrieben und Teilbetrieben gem. § 16 EStG nur scheinbar vergleichbare Rechtsfragen stellen können. Grund dafür ist, dass es sich bei der Übertragung des Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens um einen autonomen unionsrechtlichen Begriff handelt, der in der gesamten Union eine einheitliche Auslegung finden muss. Hervorzuheben ist das Urteil des EuGH in Sachen Christel Schriever, dem sich das BMF inzwischen im Grundsatz angeschlossen hat. Diese Flexibilisierung kommt den Bedürfnissen der Praxis erheblich entgegen. Auf diese Weise reduziert sich vor allem das Risiko, dass die Umsatzsteuer zum Kostenfaktor wird, wenn der Erwerber nicht oder nicht vollständig zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).Die wesentlichen Entwicklungslinien bei Unternehmenskäufen in Form der Einzelrechtsnachfolge (asset deals) werden im Folgenden aufgezeigt. Fragen der Anteilsübertragung (share deals) sind nicht Gegenstand dieser Abhandlung (vgl. dazu z.B. Ismer/Endres, UR 2012, 897).

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Kraeusel, Jörg, Auswirkungen des Widerspruchs der Gutschrift auf den Vorsteuerabzug, UR 2013, 609-615
    Der leistende Unternehmer muss dem Leistungsempfänger nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen, wenn es sich beim Leistungsempfänger um einen Unternehmer oder eine nichtunternehmerische juristische Person handelt. Falls die am Leistungsaustausch Beteiligten dies vorher vereinbaren, kann die Rechnung auch vom Leistungsempfänger (Unternehmer oder nichtunternehmerische juristische Person) als Gutschrift ausgestellt werden (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Dies ist für beide Parteien mit Risiken verbunden. Weist die Gutschrift Mängel auf, wird z.B. ein zu hoher Steuersatz in Rechnung gestellt, so schuldet der leistende Unternehmer diese Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Aber auch für den Leistungsempfänger ist das Gutschriftverfahren mit Risiken verbunden, denn der leistende Unternehmer kann jederzeit und uneingeschränkt sowie ohne Angabe von Gründen auch einer ordnungsgemäß ausgestellten Gutschrift widersprechen.Hummel (Hummel, UR 2012, 497) hat die Auffassung vertreten, § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG müsse einschränkend in dem Sinne ausgelegt werden, dass der Vorsteuerabzug im Falle des Widerspruchs gegen eine ordnungsgemäß ausgestellte Gutschrift nicht verloren gehe. Dieser Auffassung hat sich der BFH in einem jüngst ergangenen Urteil allerdings nicht angeschlossen. Er hat entschieden, dass die Gutschrift die Wirkung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung auch dann verliert, wenn die Gutschrift den zivilrechtlichen Vereinbarungen entspricht und die Umsatzsteuer zutreffend ausweist. Es genüge, dass der Widerspruch eine wirksame Willenserklärung darstellt.Die Rechtsfolge (Verlust des Vorsteuerabzugs) wird nur dadurch abgemildert, dass § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG die Wirkungen erst ab dem Zugang des Widerspruchs beim Leistungsempfänger eintreten lässt.Anhand von Fällen aus der Praxis werden die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung des BFH dargestellt.

Harmonisierung in der EU

  • Auswirkungen durch den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union zum 1.7.2013, UR 2013, 615-618

Rechtsprechung

  • EuGH v. 30.5.2013 - Rs. C-651/11 – X BV, Veräußerung von 30 % der Anteile an einer Gesellschaft keine Übertragung eines Gesamtvermögens oder Teilvermögens, UR 2013, 618-620
  • EuGH v. 20.6.2013 - Rs. C-219/12, Wirtschaftliche Tätigkeit durch den Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohnhauses und entgeltliche Lieferung des erzeugten Stroms an das Netz trotz eigenen höheren Stromverbrauchs, UR 2013, 620-625
  • EuGH v. 13.6.2013 - Rs. C-62/12, Unternehmereigenschaft eines selbständigen Gerichtsvollziehers auch hinsichtlich gelegentlich ausgeübter wirtschaftlicher Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit der eingetragenen, der Mehrwertsteuer unterliegenden Berufstätigkeit, UR 2013, 626-628
  • EuGH v. 20.6.2013 - Rs. C-653/11, Neudefinition einer rein künstlichen Vertragsgestaltung für Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung und der Darlehensvermittlung im Falle des alleinigen Zwecks der Erlangung eines Steuervorteils, UR 2013, 628-633
  • EuGH v. 20.6.2013 - Rs. C-259/12, Verhängung einer Verwaltungsgeldstrafe in Höhe der nicht rechtzeitig entrichteten Mehrwertsteuer bei verspäteter Verbuchung und verspätetem Ausweis der Annullierung einer Rechnung trotz nachträglicher Behebung des Verstoßes – Grundsätze der steuerlichen Neutralität und der Verhältnismäßigkeit, UR 2013, 633-636

Verwaltungsentscheidungen

  • Tauschähnlicher Umsatz bei der Publikation von Mitgliederzeitschriften öffentlich-rechtlicher Körperschaften durch gewerbliche Unternehmen – Überlassung von Werberechten, UR 2013, 637
  • Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren, UR 2013, 638
  • Steuersatz für die Lieferung von Einzelkomponenten von orthopädischen Apparaten und anderen orthopädischen Vorrichtungen zur Behebung von Funktionsschäden oder Gebrechen von Menschen, UR 2013, 638-639
  • Vorsteuerberichtigung bei Änderung der rechtlichen Beurteilung, UR 2013, 639-640
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juni 2013, UR 2013, 640

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2013, 640

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 27.08.2013 11:25