Heft 20 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 20, Erscheinungstermin: 20. Oktober 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Schmitz, Martin / Trinks, Matthias, Neues zur elektronischen Rechnungsstellung, – Zugleich Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 2.7.2012 –, UR 2012, 781-785
    Vor gut einem Jahr nahm einer der Autoren zum damaligen Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 in Bezug auf die geplanten Neuerungen im Bereich der elektronischen Rechnung Stellung (vgl. Neuhahn/Trinks, UR 2011, 329). Die dort geäußerte Kritik ist nach Veröffentlichung des Anwendungsschreibens des BMF – erfreulicherweise – weitgehend überholt. Aus Sicht der Autoren haben sich die Probleme für die unternehmerische Praxis allerdings nicht vollends aufgelöst. Insbesondere die Verwaltungsmeinung im Zusammenhang mit § 14c UStG wirft weiterhin einige Probleme auf.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Sterzinger, Christian, Vorsteuerabzug von Gemeinschaftern einer Bruchteilsgemeinschaft, UR 2012, 785-790
    Rechtsprechung und Finanzverwaltung beantworten die in der Praxis häufig auftretende Frage unterschiedlich, wer Leistungsempfänger ist, wenn eine selbst nicht unternehmerisch tätige Bruchteilsgemeinschaft eine Eingangsleistung bezieht, die von einem der Gemeinschafter in seinem Unternehmen verwendet wird. Die beiden unterschiedlichen Ansätze gewährleisten zwar im Regelfall einen Vorsteuerabzug des Gemeinschafters. Unterschiedliche Lösungen ergeben sich aber beispielsweise, wenn der andere Gemeinschafter seinen Miteigentumsanteil vermietet und seinerseits den Vorsteuerabzug beantragt.Eine hierzu jüngst ergangene Entscheidung des V. Senats des BFH führt den Ansatz der Rechtsprechung konsequent fort. Diese ist gleichwohl – wie der nachstehende Beitrag aufzeigt – bedenklich. Dies ist umso verwunderlicher, als das Ergebnis auf andere Art und Weise einfacher und argumentativ überzeugender hätte begründet werden können.Neben den Auswirkungen der unterschiedlichen Lösungsansätze anhand von Beispielsfällen wird eine Alternative dargestellt, wie aus dem Nichtanwendungserlass der Verwaltung, der zu älteren Urteilen ergangen ist, resultierende verfahrensrechtliche Probleme vermieden werden können.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 19.7.2012 - Rs. C-263/11, Holzlieferungen zur Abmilderung von Sturmschäden als wirtschaftliche Tätigkeit – Verhältnismäßigkeit einer Geldbuße wegen fehlender Eintragung im Register der Steuerpflichtigen, UR 2012, 790-795
  • EuGH v. 6.9.2012 - Rs. C-273/11, Versagung der Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei fehlendem Nachweis des physischen Verbringens des Liefergegenstands an einen Ort außerhalb des Liefermitgliedstaats – rückwirkende Löschung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers, UR 2012, 796-803
  • EuGH v. 19.7.2012 - Rs. C-377/11, Berechnung der Besteuerungsgrundlage und des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs der Veranstaltung von Bingospielen unter der gesetzlichen Verpflichtung zur Auszahlung eines Teils des Verkaufspreises der Spielscheine in Form von Gewinnen an die Spieler, UR 2012, 803-807
  • EuGH v. 19.7.2012 - Rs. C-160/11, Keine Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung von zuvor mehrwertsteuerbefreit von einem anderen Steuerpflichtigen gelieferten Gebrauchtfahrzeugen durch einen steuerpflichtigen Wiederverkäufer, UR 2012, 807-812

Verwaltungsentscheidungen

  • Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken, UR 2012, 812-813
  • Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle; Anwendung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes; Überarbeitung von BMF, Schr. v. 1.12.2008 – IV B 8 - S 7203/07/10002 – DOK 2008/0679398, BStBl. I 2008, 992 = UR 2009, 31, UR 2012, 813-815

Veranstaltungshinweis

  • Kölner Tage Umsatzsteuer, UR 2012, 815-816

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 17.10.2012 10:15