Heft 8 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 8, Erscheinungstermin: 20. April 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • von Streit, Georg, Wie einheitlich sind einheitliche Leistungen noch?, UR 2012, 293-302
    Verschiedene Urteile des EuGH und des BFH sowie einzelne gesetzliche Regelungen scheinen darauf hinzudeuten, dass ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang mehrwertsteuerrechtlich nicht (mehr) stets einheitlich zu beurteilen ist. Konkrete Kriterien dafür, wann eine einheitliche Behandlung vorliegt und wann nicht, fehlen momentan noch. Für die Steuerpflichtigen birgt eine solche uneinheitliche Behandlung einheitlicher Vorgänge Risiken, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten. So wäre z.B. zu denken an die Aufteilung von Leasingtransaktionen in steuerpflichtige Vermietungsleistungen und steuerfreie Finanzumsätze oder an die Aufteilung von Lizenzgebühren in voll steuerpflichtige Entgelte und ermäßigt besteuerte Entgelte für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von urheberrechtlich geschützten Rechten. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie diese Fragen der Aufteilung einheitlicher Vorgänge in der Rechtsprechung und Gesetzgebung behandelt worden sind.

Praxisforum Umsatzsteuer

  • Ludäscher, Dieter / Hoppler, Rolf, Werklieferung eines Drittlandsunternehmers und Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, UR 2012, 303-312
    Anlässlich des praktischen Umgangs mit der Umsatzsteuer tritt in den Fällen, in denen ein in einem Drittland, beispielsweise ein in der Schweiz ansässiger Unternehmer grenzüberschreitend eine Werklieferung ausführt, ein Phänomen zutage, das den Finanzminister freuen dürfte. Die am Leistungsaustausch beteiligten Unternehmer streiten sich darüber, wer die Umsatzsteuer schulden darf. Der Hintergrund ist jedoch ernster Natur und für die betroffenen Unternehmer oftmals eine nicht unerhebliche Belastungsprobe, die mit der Angst vor falschen Entscheidungen und den damit verbundenen Nachteilen einher geht. Dies liegt an der unterschiedlichen Interessenlage der Betroffenen. Der Leistungsempfänger hat kein Interesse, dem in einem Drittland ansässigen Werkvertragsunternehmer die in dessen Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer zu bezahlen, wenn die Möglichkeit im Raume steht, dass er in seiner Eigenschaft als Leistungseinkäufer die Umsatzsteuer im Reverse-charge-Verfahren selbst schuldet. Im Fall einer durch das Gesetz nicht gedeckten Versteuerung durch den im Drittland ansässigen Werkvertragsunternehmer würde er die Umsatzsteuer nochmals an den Fiskus entrichten müssen, wobei ihm der Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Drittlandsunternehmers nachträglich versagt und eine Verzinsung ausgelöst würde. Der Drittlandsunternehmer würde sich hingegen dem Vorwurf der nicht fristgerechten Anmeldung eines Umsatzes ausgesetzt sehen, würde kein Fall der Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf seinen Auftraggeber vorliegen. Solche Sachverhalte sind Anlass zur Instrumentalisierung der Umsatzsteuer. Rechnungen werden mit der Behauptung nicht beglichen, dass ein Fall der Übertragung der Umsatzsteuer vorliegen würde oder eben nicht. Die Ursache liegt in der Formulierung des Gesetzestextes im Zusammenhang mit den nicht eindeutigen Ausführungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass und den Kommentierungen zum Umsatzsteuergesetz. Anhand nachfolgender Beispiele soll aufgezeigt werden, dass Theorie und Praxis auseinanderklaffen.Schließlich soll ein Blick über die Grenze zeigen, mit welchen Rechtsfolgen ein in Deutschland ansässiger Unternehmer rechnen muss, wenn er einen Werkvertrag an einen in der Schweiz ansässigen Auftraggeber ausführt.

Rechtsprechung

  • BFH v. 8.9.2011 - V R 43/10, Lieferung auch bei Betrugsabsicht des Lieferers – Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Rückgängigmachung einer Lieferung, UR 2012, 312-315
  • BFH v. 3.11.2011 - V R 16/09, Umsatzsteuer bei “Refundierung” der “Vorverkaufsgebühr” beim Verkauf von Konzertkarten, UR 2012, 315-318
  • BFH v. 22.12.2011 - V R 29/10, EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Strafverteidigerkosten und zum Leistungsbezug durch mehrere Empfänger, UR 2012, 318-322
  • BFH v. 19.10.2011 - XI R 16/09, Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht – Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2001, UR 2012, 322-325
  • EuGH v. 6.9.2011 - Rs. C-398/09, Nichterstattung einer rechtsgrundlos entrichteten Abgabe – ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund des Zusammenhangs zwischen der Einführung dieser Abgabe und der Aufhebung anderer Abgaben, UR 2012, 326-329

Verwaltungsentscheidungen

  • Nachträglicher Wechsel des Betreibers einer Photovoltaikanlage, UR 2012, 329-330
  • Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen; Änderungen der §§ 9 bis 11, 13 und 17 UStDV durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, UR 2012, 330-334
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Arbeitsmarktdienstleistungen – Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, UR 2012, 334
  • Umsatzsteuerbefreiung für individualpädagogische Maßnahmen – Wirkung der Betriebserlaubnis, UR 2012, 335
  • Umsatzsteuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeit, UR 2012, 335
  • Steuerbarkeit des “Weiterverkaufs” von Künstlern und Künstlerprogrammen und Umfang der Steuerermäßigung, UR 2012, 335
  • Berücksichtigung einer teilweisen Privatverwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes eines Kleinunternehmers, UR 2012, 335-336

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2012, 336

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.09.2012 15:01