Heft 5 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der UR (Heft 5, Erscheinungstermin: 05. März 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Lüdeke, Ralf A., Feste Raumaufteilung in einer Spielhalle ausschlaggebend für die Aufteilung der gemischten Vorsteuerbeträge?, UR 2012, 169-172
    Bereits vor rund sieben Jahren hat der EuGH in der sog. Linneweber-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 17.2.2005 – Rs. C-453/02 und C-462/02 – Linneweber und Akritidis, EuGHE 2005, I-1131 = UR 2005, 194 m. Anm. Birk / Jahndorf; BFH, Urt. v. 12.5.2005 – V R 7/02, BFHE 210, 164 = BStBl. II 2005, 617 = UR 2005, 500) festgestellt, dass die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Mehrwertsteuer (ABl. EG Nr. L 145/1977, 1) einer Umsatzsteuer auf Glücksspiele außerhalb öffentlicher Spielbanken entgegensteht, wenn solche Glücksspiele durch öffentliche Spielbanken gleichzeitig steuerbefreit sind. Dennoch bestehen bis heute erhebliche Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Frage, wie diese Rechtsprechung umzusetzen und die Benachteiligung der privaten Automatenaufsteller wiedergutzumachen ist, die aus der Ungleichbehandlung bis zu einer Gesetzesänderung im Jahre 2006 (Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v. 28.4.2006, BGBl. I 2006, 1095) resultierte. Der BFH (BFH, Urt. v. 7.7.2011 – V R 36/10, UR 2012, 64) musste sich jüngst insbesondere mit der Frage befassen, ob der Automatenaufsteller bei der Aufteilung der sog. gemischten Vorsteuerbeträge auf Raumkosten ein anderes als das Umsatzverhältnis wählen darf.

Das UmsatzsteuerForum stellt zur Diskussion

  • Monfort, Bertrand, Hintergrund und Rechtswirkung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011, UR 2012, 172-175
    Der Rat der EU hat am 15.3.2011 die Verordnung (EU) Nr. 282/2011 verabschiedet. Es handelt sich um die wichtigste Quelle des Mehrwertsteuerrechts direkt nach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Als Durchführungsverordnung legt dieser Rechtsakt rechtsverbindlich und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten diverse Artikel der Mehrwertsteuersystemrichtlinie aus. Der folgende Beitrag geht nicht auf die einzelnen Vorschriften ein, sondern befasst sich ausschließlich mit den allgemeinen Themen des Hintergrunds, der zeitlichen Anwendung sowie der Rechtswirkung der Verordnung.

Rechtsprechung

  • EuGH v. 26.1.2012 - Rs. C-218/10, Begriff und Leistungsort einer Personalgestellung – Wahrung des Neutralitätsgrundsatzes bezüglich der Gewährleistung einer gleichen Beurteilung der Dienstleistung beim Erbringer und beim Empfänger, UR 2012, 175-184
  • EuGH v. 15.12.2011 - Rs. C-427/10, Unterschiedliche Fristen in nationalen Regelungen für unterschiedliche Rechtswege einer Klage auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Mehrwertsteuer – Möglichkeit der Geltendmachung eines Steuererstattungsanspruchs des Dienstleistungsempfängers gegenüber dem Dienstleistenden nach Ablauf der für diesen gegenüber der Finanzverwaltung geltenden Klagefrist, UR 2012, 184-188

Verwaltungsentscheidungen

  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass – Änderungen zum 31.12.2011 (Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Änderung), UR 2012, 188-211
  • Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen – Änderungen der §§ 17a, 17b und 17c UStDV durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen, UR 2012, 211-212
  • Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Januar 2012, UR 2012, 212

Literatur

  • Zeitschriftenbeiträge, UR 2012, 212

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 26.09.2012 15:00